Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit: Ein Paradigmenwechsel für digitale Inhalte

DIESER ARTIKEL IN 5 SEKUNDEN:
  • Ab Juni 2025 müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den European Accessibility Act (EAA) einhalten.
  • Die Zugänglichkeitsrichtlinien W.C.A.G. sind in drei Stufen (A, AA und AAA) unterteilt und bewerten den Grad der digitalen Zugänglichkeit.
  • Die Einhaltung der Richtlinien ist besonders wichtig, da jeder vierte Europäer unter chronischen oder gelegentlichen Einschränkungen leidet.
  • Xpand IT kann Unternehmen bei der Einhaltung der Richtlinien unterstützen. Lesen Sie mehr darüber in diesem Artikel.

Barrierefreiheit ist ein Recht für alle. Genau nach diesem Grundsatz müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab Juni 2025 den European Accessibility Act (ERA) einhalten. In diesem Artikel erläutern wir alles, was Ihr Unternehmen wissen muss, um die Anforderungen bis zu diesem Datum zu erfüllen.

Barrierefreiheit: Wie wichtig ist sie?

Jeder vierte Europäer leidet an einer chronischen oder spezifischen gesundheitlichen Einschränkung, sei es körperlicher (z. B. Blindheit) oder kognitiver Art (z. B. Farbenblindheit, Legasthenie). Auf diese Weise wird der EAA das Leben von 101 Millionen Menschen erleichtern. Die Leitlinien, mit denen die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht werden sollen, werden den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Telefonen, Fernsehgeräten, E-Books, Online-Shops und vielem mehr erleichtern. Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.

W.C.A.G. Richtlinien zur Barrierefreiheit

Ausgehend von vier Stufen der Barrierefreiheit – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – wurden 13 W.C.A.G.-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) und daraus testbare Erfolgskriterien entwickelt.

Diese Kriterien sind in 3 Stufen unterteilt und prüfen den Grad der digitalen Zugänglichkeit:

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit in Deutschland

Jeder Nutzer digitaler Produkte kann zu irgendeinem Zeitpunkt seines Lebens eine Behinderung oder Einschränkung seiner Seh-, Hör-, kognitiven, körperlichen oder motorischen Fähigkeiten erfahren.

In Deutschland gibt es:

  • 145.000 blinde Menschen;
  • 3 Millionen Deutsche sind farbenblind;
  • Zwischen 4 und 8 Millionen Menschen haben Legasthenie.

(Bildquelle: Destatis)

Wie Xpand IT zur Sicherung des Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit beitragen kann

Die Bewertung der Kriterien für die Barrierefreiheit sollte von Anfang an in ein Projekt integriert werden und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

1. im Projektkontext – UXUI und Entwicklung

Durch die proaktive Berücksichtigung der Barrierefreiheit in allen Prozessen, Abläufen und Layouts eines Projekts stellen wir sicher, dass die von uns entwickelten digitalen Erlebnisse nicht nur inklusiv, sondern auch wertvoll und für alle zugänglich sind.

Wir entwickeln Checklisten und Bewertungsinstrumente, die die Einhaltung der Barrierefreiheitskriterien der Stufe AA – dem Standard – während des gesamten Lebenszyklus eines Projekts gewährleisten.

2. Automatische und manuelle Audits/Tests

Müssen Sie prüfen, ob Ihre Website, Anwendung, Plattform oder ein anderes digitales Angebot die Kriterien der EUA erfüllt? In diesem Fall wird ein Team zusammengestellt, das eine automatisierte und manuelle Bewertung vornimmt und verschiedene Tests durchführt, um die wichtigsten Barrieren für die Barrierefreiheit zu ermitteln:

2.1 Automatisierte Tests

Wir verwenden automatisierte Tools, um die Konformität zu validieren und häufige Probleme zu identifizieren, wie z. B. fehlende Alternativtexte für Bilder, unzureichender Kontrast oder falsche Semantik im Code. Diese Tests sollten jedoch nicht als die einzige Lösung für die Ermittlung von Verbesserungsbedarf und die Optimierung der Benutzererfahrung betrachtet werden.

2.2 Manuelle Tests

Diese Art von Tests, die von Experten für Barrierefreiheit durchgeführt werden, gewährleisten eine gründliche Analyse aller Abläufe eines digitalen Produkts und stellen sicher, dass die Funktionen verständlich und zugänglich sind.

2.3 Tests mit Anwendern

Menschen mit Behinderungen können auf ein digitales Produkt mit verschiedenen assistierenden Technologien zugreifen. Dazu gehören Bildschirmleser, Tastaturnavigation, Zeiger, Einstellung von Farbkontrasten oder Schriftgrößen, Audiobeschreibungen von Multimediainhalten, Braille-Tastaturen und viele andere Alternativen. Diese Arten der Interaktion können und sollten von Menschen mit echten Bedürfnissen getestet werden.

Wenn es jemals wichtig war, sicherzustellen, dass Ihre digitalen Inhalte für alle zugänglich, kompatibel und nutzbar sind, dann jetzt. Um die Einhaltung der gesetzlichen Kriterien zu gewährleisten, müssen Sie jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Auch wenn der Weg dorthin schwierig sein mag, können Sie mit der richtigen Anleitung und fachkundiger Unterstützung integrativere und wirkungsvollere digitale Erlebnisse schaffen. Kontaktieren Sie uns, um ein Barrierefreiheits-Audit anzufordern und einen umfassenden Überblick über die Konformität Ihres digitalen Produkts zu erhalten.

Carlos NevesEuropäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit: Ein Paradigmenwechsel für digitale Inhalte

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